Aufgaben und Ziele
Die Gesellschaft der Obergutachter/innen für medizinische und psychologische Fahreignungsbegutachtung e.V., abgekürzt OGA, ist eine Vereinigung von Ärzten und Psychologen, die sich wissenschaftlich mit der Begutachtung von Verkehrsteilnehmern hinsichtlich ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beschäftigen. Diese Thematik ist breit gefächert; sie umfasst diagnostische, prognostische und therapeutische, aber auch epidemiologische und präventive Aspekte bei allen Formen von Verkehrsauffälligkeiten und Erkrankungen, die hinsichtlich der Verkehrstüchtigkeit bzw. der Fahreignung relevant sein können.
Sie beginnt mit gehäuften Verkehrsverstößen (Punkten in Flensburg) und reicht über Verkehrsauffälligkeiten unter Alkohol- und/oder Drogen- / Medikamenteneinfluss bis hin zu internistischen, neurologischen oder psychiatrischen Erkrankungen und altersbedingten Leistungseinschränkungen. Die wissenschaftliche Kompetenz der Mitglieder der OGA findet in zahlreichen Einzelveröffentlichungen Niederschlag, sowie in der Tatsache, dass zahlreiche Kapitel des Kommentars zu den Begutachtungsleitlinien (W. Schubert, W. Schneider, W. Eisenmenger, E. Stephan (Hrsg.): Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung, Kommentar. Kirschbaumverlag Bonn 2002) maßgeblich von Obergutachterinnen und Obergutachtern bearbeitet wurden.
Die Mitglieder sind in der Regel auch als ministeriell benannte Obergutachter-/innen für Fahreignungsbegutachtung praktisch tätig. Einzelne Mitglieder sind wissenschaftlich qualifizierte Mitarbeiter in ministeriell anerkannten Obergutachtenstellen. Obergutachter werden bspw. von Verwaltungsgerichten in strittigen Fällen mit der Begutachtung betraut. Aber auch Führerscheinbewerber selbst, die begründete Einwände gegen das negative Ergebnis einer Erstbegutachtung ihrer Fahreignung vorzubringen haben, können in vielen Bundesländern, quasi mit dem Ziel einer vorgerichtlichen Klärung, ein Obergutachten erstellen lassen, wenn sie das Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) für unzutreffend halten. Die Fahrerlaubnisbehörden können ebenfalls unmittelbar von sich aus ein Obergutachten einholen.
In Zusammenspiel von Forschung und Praxis gehören auch die Förderung der Aus- und Weiterbildung auf den Gebieten der verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Begutachtung sowie die Sicherung und Weiterentwicklung von Erkenntnissen und Methoden der verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Begutachtung zu den Aufgaben der OGA. Zu diesem Zweck findet mindestens einmal jährlich ein Mitgliedertreffen zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch statt. Vor diesem Hintergrund sind auch die "Leitlinien zur Qualitätssicherung bei der Erstellung von medizinisch-psychologischen Obergutachten zur Fahreignung" zu sehen, die die OGA im Jahr 2003 erarbeitet und verabschiedet hat. Diese Leitlinien stellen eine freiwillige Selbstbindung der OGA-Mitglieder dar, die aber in weiten Bereichen einer gesellschaftsinternen und indirekt auch einer externen Kontrolle unterliegt. So können und sollen u.a. die Ausführungen des Abschnitts "Strukturqualität" den zuständigen Fachministerien als Kriterium bei der Benennung von Obergutachtern bzw. Obergutachterstellen dienen. Auch erstellt die OGA einmal jährlich eine Abschlussdokumentation und Auswertung aller von den OGA-Mitgliedern erstellten Obergutachten, um zu gewährleisten, dass vergleichbare Fälle eine vergleichbare Bearbeitung und Bewertung erfahren. Die Ergebnisse werden auf der Mitgliederversammlung erörtert und publiziert.