Rechtsgutachten
Seit der letzten Änderung des Straßenverkehrsrechts wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, Obergutachten zur Fahreignung seinen damit definitiv abgeschafft. Zu dieser Frage liegen der OGA 2 unabhängige Rechtsgutachten von Gutachtern vor, deren Fachkompetenz sicher nicht angezweifelt werden kann. Dr. jur. Ludwig Gehrmann war lange Zeit als Richter am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg tätig. Dr. jur. Franz-Joachim Jagow war bis 1999 Ministerialdirigent am Bundesministerium für Verkehr und wesentlich an den angesprochenen Änderungen beteiligt. Kurz zusammengefasst kommen beide Gutachten übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass Obergutachter / Obergutachten in den Gesetzen und Verordnungen nicht ausdrücklich genannt sind. Es wäre aber falsch daraus abzuleiten, dass Obergutachten von den Gesetz- und Verordnungsgebern nicht mehr gewollt sind bzw. nicht mehr für notwendig erachtet werden. Der Bund hat die Entscheidung über die Ernennung von Obergutachtern in die Kompetenz der Länder gestellt. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang auch auf Abschnitt 2.2.d der Begutachtungsleitlinien und deren Kommentierung durch das Bundesministerium für Verkehr.
Nachfolgend können Sie sich die Gutachten von Herrn Dr. Gehrmann und von Herrn Dr. Jagow als pdf-Datei herunterladen.
Rechtsgutachten Dr. Gehrmann
Rechtsgutachten Dr. Jagow